Update vom 30.03.21: Hier finden Sie Informationen zu den aktuellen Massnahmen der Sport- und Eventanlagen Chur gegen die Ausbreitung des Coronavirus. Die zuoberst stehenden Massnahmen gelten jeweils übergeordnet zu den weiter unten stehenden Massnahmen.
Stand: 22.03.21 / Aktuelles Factsheet
Beim Zutritt in die Bäderanlagen gibt es KEINE Altersbeschränkung für Betreuungspersonen von Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung.
Der Zutritt in die Bäderanlagen von Betreuungspersonen mit Jahrgang 2000 und älter für Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung bis Jahrgang 2001 ist rechtlich gestattet, insofern ein Behindertenausweis vorgewiesen wird. Gemäss Schutzkonzept müssen Betreuungspersonen eine Maske tragen, sofern sie nicht ins Bad gehen müssen.
Alle Massnahmen bleiben unverändert bestehen. Es gibt keine weiteren Lockerungen in den Sport- und Eventanlagen Chur. Nächster Entscheid seitens Bund erfolgt voraussichtlich am 14. April 2021.
Die Schliessung der städtischen Sportanlagen für Vereine per 23. Januar wurde aufgehoben und das Alter für die freie Nutzung von Sportanlagen auf 20 Jahre (Jahrgang 2001) angehoben. Den Vereinen und Jugendlichen stehen nun das Hallenbad (ab 8. März), das Hallenstadion (für Jahrgänge bis 2001) und die Kunstrasenplätze (für alle Altersgruppen, über 20 Jahre jedoch max. 15 Pers./Gruppe) wieder für Trainings zur Verfügung. Junge Erwachsene (18-20-Jährige) dürfen ab 8. März den Kraftraum benutzen. Die Eishalle und das Hallenbad sind für 0- bis 7-Jährige in Begleitung einer 18- bis 20-jährigen Person und für 8- bis 20-Jährige ohne Begleitung geöffnet. Auch der Kinder-Spielnachmittag im Hallenbad wird mittwochs und samstags wieder angeboten. Ab April geht es dann voraussichtlich auf dem Sportplatz Ringstrasse wieder los. Es gelten weiterhin die bestehenden Schutzkonzepte.
Details zur Nutzung von:
Hier geht es zur vollständigen Mitteilung vom 2. März 2021.
Ab 1. März sind Sportanlagen im Freien wieder zugänglich – mit Maske oder Abstand sowie begrenzter Kapazität. Wettkämpfe im Erwachsenen-Breitensport sowie Veranstaltungen bleiben verboten. Im Freien sind Menschenansammlungen mit maximal 15 Personen erlaubt.
Uneingeschränkter Sport ist für Personen bis 20 Jahre (Jahrgang 2021) möglich. Neu sind auch Wettkämpfe in allen Sportarten ohne Publikum wieder erlaubt.
Die Stadt Chur öffnet Infrastrukturen für Vereine ab 1. März 2021.
Zur Sicherung des Präsenzunterrichts an der Stadtschule beschloss der Stadtrat am 19. Januar 2021 die erneute Schliessung der Schul- und Sportinfrastrukturen für Vereine und Drittnutzende. Weil die Lage aktuell stabil ist und die präventiven Schultestungen regelmässig und mit hoher Beteiligung durchgeführt werden, hat der Stadtrat die Öffnung der Schul- und Sportinfrastrukturen für Vereinstätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen sowie Drittpersonen per 1. März 2021 beschlossen. Für die breite Öffentlichkeit plant der Bundesrat weitere Lockerungen im Freien. So sollen beispielsweise Kunsteisbahnen, Tennis- und Fussballplätze wieder öffnen dürfen.
Gemäss Erläuterungen des Bundesamts für Sport (BASPO) zu den aktuell geltenden Corona-Massnahmen müssen Anlagen, die umzäunt oder klar abgegrenzt sind, geschlossen werden, auch wenn sie sich im Freien befinden. Dem sind die Sport- und Eventanlagen Chur nun nachgekommen und haben auch die Boccia-Anlage per sofort geschlossen.
Aufgrund der veränderten Lage schliesst die Stadt Chur ihre Infrastrukturen für ausserschulische Vereinsaktivitäten. Betroffen sind u.a. auch die Sport- und Eventanlagen. Für den Leistungssport werden Ausnahmen erteilt. Die Massnahme wird ab Samstag, 23. Januar 2021 eingeführt und bleibt vorläufig bis zum Ende der Sportferien, am Sonntag, 7. März 2021, in Kraft.
Sport- /Freizeit- und Gastrobetriebe bleiben bis 28.02.2021 geschlossen.
Ansonsten gelten die Ausnahmen, die bereits seit 18.12.2020 in Kraft sind - siehe unten.
Sport- /Freizeit- und Gastrobetriebe bleiben vom 22.12.2020-22.01.2021 geschlossen. Es gelten folgende Ausnahmen:
Anlagen im Freien dürfen geöffnet bleiben. Für alle öffentlichen sportlichen Aktivitäten gilt eine Sperrstunde von 19-6 Uhr und an Sonn- & Feiertagen.
Sport- und Freizeitbetriebe bleiben vom 05.-22.12.2020 geschlossen. Es gelten folgende Ausnahmen: